--------------C o r o n a v i r u s---------
Lt. Corona Verordnung geöffnet: Tennis und Squash
- geschlossen: Fußball und Gastronomie
Das Ballhaus informiert: Ab dem 02.11.2020 ist der Sportbetrieb in dem Bereich Fußball gemäß der neuen Verordnung nicht
mehr erlaubt. Tennis und Squash sind unter folgenden Einschränkungen möglich: Der Platz/Court darf nur von 2 Personen als Einzelspiel genutzt werden. Tennistraining: Es darf nur im
Einzeltraining gespielt werden. Bei zwei Schülern/innen darf der Trainier nur von der Seitenlinie den Ball ins Feld spielen. Er darf die Schüler nicht auf eine Seite stellen und selbst den Ball von
der anderen Seite zuspielen (Ausnahme: 2 Personen aus einem Hausstand). Die Wechsel finden außerhalb des Platzes im Vorraum statt. Im Vorraum dürfen sich nur vier Personen aufhalten. Dieser
Raum ist kein Aufenthaltsraum, sondern ein Wechselraum und somit zügig zu verlassen. Umkleiden/Duschen sind geschlossen. Maskenpflicht: Die Sportanlage darf nur mit Maske betreten werden. Diese darf
erst auf den Courts abgesetzt werden. Auf dem Flur gilt Einbahnstraßenverkehr. Das heißt, dass derjenige oder diejenigen die sich gerade auf dem Flur befinden, Vorrang haben und durchgehen können.
Das gleiche gilt für die Situation in der entgegengesetzten Richtung. Generell gilt ein Mindestabstand von 2 Metern. Toiletten: Die Toilettenräume dürfen nur von einer Person genutzt werden. Die
Tennis- und Squashcourts können nur genutzt werden, wenn sie online gebucht und bezahlt werden. Alle Mitspieler müssen sich mit Namen, Adressen und Telefonnummer in eine entsprechende Liste
eintragen, die an den Plätzen ausliegt. Euer Ballhaus Team
Das Ballhaus Sportcenter bietet
3 Tennisplätze auf weichem Veloursteppich an. Zudem können Sie 2 neue Squashcourts und einen Indoorsoccerplatz buchen.